Benutzungsordnung/Gebühren
Anmeldung
Für die Anmeldung (persönlich in der Bibliothek) benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist aus Haftungsgründen die Unterschrift eines/einer gesetzlichen Vertreters/in erforderlich.
Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie den Bibliotheksausweis, der zur Medienentlehnung berechtigt.
Die Ausleihe erfolgt gegen Vorlage des Bibliotheksausweises.
Gebühren
Unsere BenutzerInnen können zwischen einer Jahreskarte (jährliche Gebühr) und Leihgebühr pro Woche (ausgenommen der E-Medien) wählen.
Schulen, Kindergärten, gemeinnützige Einrichtungen u. ä. werden als Institutionen geführt und können für diese Zwecke kostenlos entlehnen (dies betrifft ausschließlich die Entlehngebühren).
Leihgebühren (pro Woche und Medium):
Erwachsene:
Bücher | € 0,50 |
Zeitschriften | € 0,50 |
Hörbücher | € 1,00 |
DVDs | € 1,00 |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre):
Bücher | € 0,10 |
Zeitschriften | € 0,50 |
Hörbücher | € 1,00 |
DVDs | € 1,00 |
Jahreskarten (exkl. Versäumnisgebühren!):
Erwachsene | € 30 |
Kinder und Jugendliche | € 15 |
Weiter Gebühren:
Versäumnisgebühren Pro Medium und Woche | € 0,80 |
Erinnerungsgebühr Bei Ausstellung einer Rechnung | € 1,00 |
Ersatzausweis | € 1,00 |
Portospesen Kostenersatz bei Fernleihe | € 3,00 |
Leihfristen und Verlängerungen:
Medium | Leihfrist | Verlängerung |
Bücher | 3 Wochen | 2 x jeweils 3 Wochen |
Zeitschriften | 1 Woche | 2 x jeweils 1 Woche |
Hörbücher | 2 Wochen | 2 x jeweils 1 Woche |
DVDs | 1 Woche | 2 x jeweils 1 Woche |
E-Medien | Entsprechend den Regelungen von „DigiBib“ Steiermark |
Benutzungsordnung
Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.
1) Anmeldung:
Die kostenlose Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises.
Die personenbezogenen Daten der BenutzerInnen werden von der Stadtbibliothek unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Zwecke der Rückgabe,- Termin- und Gebührenkontrolle sowie der statistischen Auswertung elektronisch gespeichert.
Bei Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Unterschrift eines/einer gesetzlichen Vertreters/in erforderlich, der/die sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Änderungen des Namens, der Anschrift sowie der Umstände, auf denen die Entlehnberechtigung beruht, sind der Stadtbibliothek unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) oder persönlich bekannt zu geben.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Stadtbibliothek anerkennen die BenutzerInnen vollinhaltlich die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Judenburg sowie die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung.
2) E-Medien:
Um elektronische Medien entlehnen und herunterladen zu können, ist eine Anmeldung auf der „DigiBib“-Website erforderlich. Die dafür benötigten Zugangsdaten (Bibliotheksordnungszahl und bibliotheksinterne Benutzernummer) werden den KundInnen in der Bibliothek ausgehändigt. Die BenutzerInnen erklären sich damit einverstanden, die dafür notwendigen personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.
Die Leihfristen für E-Medien sind Steiermarkweit geregelt und können von denen der Stadtbibliothek Judenburg abweichen.
3) Bibliotheksausweis:
Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und bei jeder Entlehnung und Nutzung sonstiger Angebot vorzuweisen.
Der Verlust des Ausweises ist der Stadtbibliothek sofort zu melden, damit dieser gesperrt werden kann. Bei Verlust oder Beschädigung erhält der/die BenutzerIn gegen Gebühr einen Ersatzausweis.
Für Schäden, die durch Missbrauch des Bibliotheksausweises entstehen, haftet der/die eingetragene BenutzerIn bzw. der/die gesetzliche VertreterIn.
4) Haftung und Schadenersatz:
Die BenutzerInnen haften für auf ihren Namen entliehenen Medien. Deshalb sollten sie sich bei Ausfolge der Medien von deren einwandfreiem Zustand und insbesondere bei mehrteiligen Medien von deren Vollständigkeit überzeugen.
Die BenutzerInnen haben für Verlust oder Beschädigung von Medien Schadenersatz zu leisten. Bei Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
Ist ein beschädigtes Medium nicht mehr lieferbar, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungspreis.
Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Medien. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen entstehen, wird von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen.
Für alle aus der Entlehnung von Medien der Stadtbibliothek Judenburg entstehenden Rechtstreitigkeiten wird einvernehmlich der Gerichtsstand des sachlich zuständigen Gerichtes in Judenburg vereinbart.
5) Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung:
Die Ausleihe erfolgt nur gegen Vorlage des Bibliotheksausweises. Die Anzahl der Medien pro Entlehnung kann von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.
Die ausgeliehenen Medien sind vor Verschmutzung oder Beschädigung zu bewahren. Die Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
Die Leihfrist für Bücher beträgt drei Wochen, für Hörbücher zwei Wochen und für DVDs und Zeitschriften eine Woche.
Die Entlehnungen von Filmen ist an die FSK-Freigabe (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH, Wiesbaden) der entsprechenden Altersstufe gebunden. Kinder und Jugendliche können daher nur Medien ausleihen, die von der FSK für ihr Alter freigegeben sind.
Die Rückgabe der Medien hat zeitgerecht zu erfolgen.
Wird die Leihfrist überschritten, entstehen Versäumnisgebühren. Bleiben schriftliche Mahnungen ergebnislos, erfolgt die Rückforderung der Stadt Judenburg auf dem Rechtsweg.
Eine ein- bzw. maximal zweimalige Verlängerung der Leihfrist ist in der Bibliothek, telefonisch sowie per E-Mail möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
Entlehnte Medien können persönlich oder telefonisch vorbestellt werden. Nach Einlangen des bestellten Mediums in der Bibliothek werden die BenutzerInnen verständigt. Werden vorbestellte Medien innerhalb der Bereitstellungsfrist von sieben Tagen nicht abgeholt, erlischt der Anspruch.
Entlehnungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der Stadtbibliothek begrenzt werden.
Es besteht die Möglichkeit einer Fernleihe. Sollte die Fernleihstelle der jeweiligen Bibliothek der Stadtbibliothek Judenburg Leihgebühren oder sonstige Gebühren verrechnen, so werden diese an die BenutzerInnen weiterverrechnet.
6) Urheberrecht:
Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger bzw. Medien aus dem Bestand der Stadtbibliothek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen. Die Benutzung frei zugänglicher Ressourcen aus dem Internet unterliegen den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Vervielfältigung von Auszügen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung etwaiger bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die Stadtbibliothek zur Verfügung gestellten elektronischen Ressourcen und Programmen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
Wird die Stadtbibliothek wegen einer durch BenutzerInnen verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, hat die/der BenutzerIn alle daraus erwachsenen Kosten und Schadensersatzzahlungen zu ersetzen und die Stadtbibliothek bzw. die Stadt Judenburg schad- und klaglos zu halten.
7) Verhalten in den Räumen der Stadtbibliothek:
Die BenutzerInnen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbibliothek beeinträchtigt werden.
Eltern haften für ihre Kinder (bis 18 Jahren).
Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Die Stadtbibliothek weist darauf hin, dass in den Bibliotheksräumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der/die InhaberIn des Bibliotheksausweises erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während des Bibliotheksbesuches oder im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbesuch gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen.
Den Anweisungen der BibliothekarInnen ist Folge zu leisten.
Die Hausordnung ist zu beachten und einzuhalten.
8) Ausschluss:
Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Ausschluss von der Benutzung der Stadtbibliothek Judenburg verfügt werden.
9) Schlussbestimmung:
Die Benutzungsordnung mit integrierter Gebührenordnung tritt am 16.12.2016 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzungsordnungen ihre Gültigkeit.
Hausordnung
Mit der (Be-)Nutzung der Räumlichkeiten und Angebote der Stadtbibliothek Judenburg akzeptiert jede/r BesucherIn die Hausordnung und ist verpflichtet, diese einzuhalten.
Für den Aufenthalt in den Räumen und die Nutzung der Angebote der Stadtbibliothek Judenburg gelten die Bestimmungen der Hausordnung sowie die Anweisungen des Personals. Bei Verstößen kann durch die Bibliotheksleitung ein vorübergehender oder dauernder Ausschluss von der Nutzung verfügt werden. Bei Verstößen oder auch bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen die Benutzungsordnung sowie bei Zuwiderhandeln gegen die Anweisungen des Personals kann ein sofortiger Ausschluss von der Benutzung der Stadtbibliothek erfolgen. Die Stadtbibliothek behält sich das Recht vor, zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte den Gerichtsweg zu beschreiten bzw. bei Verdacht auf straffälliges Verhalten Strafanzeige zu erstatten.
Verhalten in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Judenburg:
1) Eltern haften für Ihre Kinder.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadtbibliothek keine Kinderbetreuungs- einrichtung ist – Folge dessen wird keine Beaufsichtigung von Kindern und Minderjährigen geleistet und auch keine Haftung für deren Verhalten in der Stadtbibliothek übernommen. Weiters wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Minderjährige bei Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen die Benutzungsordnung, sowie bei Zuwiderhandeln gegen die Anordnungen des Personals zum Verlassen der Stadtbibliothek aufgefordert werden.
2) In den Räumen herrscht Rauchverbot.
3) Der Konsum nichtalkoholischer Getränke und das Handytelefonieren ist in dem Maße erlaubt, als andere BesucherInnen sowie der Bibliotheksbetrieb dadurch nicht gestört werden. Die Einnahme von Speisen ist nicht erlaubt.
4) Mitgebrachte Sport- und Spielgeräte dürfen nicht verwendet werden.
5) Plakate und sonstige Informationsmaterialien dürfen nur nach Genehmigung durch das Personal aufgelegt oder verteilt werden.
6) Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Behandlung von Medien, Geräten und Einrichtung:
Medien, Geräte und Inventar der Stadtbibliothek sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem Personal zu melden.
Schadenersatz:
Die BenutzerInnen haften für auf ihre Namen entliehene Medien. Deshalb sollten sie sich bei Ausfolge der Medien von deren einwandfreiem Zustand und insbesondere bei mehrteiligen Medien von deren Vollständigkeit überzeugen.
Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien. Ist ein beschädigtes Medium nicht mehr lieferbar, werden die Ersatzkosten unter Berücksichtigung des Anschaffungs- bzw. Wiederbeschaffungswertes verrechnet. Für Medien mit antiquarischem Wert gilt der Wiederbeschaffungspreis.
Haftung:
Die Stadtbibliothek Judenburg haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien.
Urheberrecht:
Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger bzw. Medien aus dem Bestand der Stadtbibliothek wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen. Die Benutzung frei zugänglicher Ressourcen aus dem Internet unterliegen den geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Die Vervielfältigung ganzer Bücher und Zeitschriften ist verboten. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Vervielfältigung von Auszügen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den BenutzerInnen die Verantwortung für die Einhaltung etwaiger bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die Stadtbibliothek zur Verfügung gestellten elektronischen Ressourcen und Programmen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.
Wird die Stadtbibliothek wegen einer durch BenutzerInnen verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, hat die/der BenutzerIn alle daraus erwachsenen Kosten und Schadensersatzzahlungen zu ersetzen und die Stadtbibliothek bzw. die Stadt Judenburg schad- und klaglos zu halten.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen:
Die Stadtbibliothek weist darauf hin, dass in den Bibliotheksräumlichkeiten Ton-, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden können, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der/die InhaberIn des Bibliotheksausweises erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während des Bibliotheksbesuches oder im Zusammenhang mit dem Bibliotheksbesuch gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Leitung der Stadtbibliothek Judenburg.
Gerichtsstandvereinbarung:
Bei allen Streitigkeiten aus dieser Hausordnung gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht Judenburg als vereinbart.